Wie soll das gewerbliche Glücksspiel in Deutschland künftig reguliert werden? Eine spannende Frage, zu der sich natürlich auch der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) äußert. In Persona von Vorstandssprecher Georg Stecker erklärte der Verband, dass vor allem qualitative Maßstäbe als Grundlage für die Regulierung dienen sollten.
Saarland möchte neuen Glücksspielvertrag ratifizieren
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Im Sommer 2021 soll der neue Glücksspielstaatsvertrag in die Praxis umgesetzt werden. Auch das Saarland hat bereits mitgeteilt, diesen ratifizieren zu wollen. So hat der Landtag den Entwurf für den Vertrag bereits im Februar in Erster Lesung angenommen. Zur weiteren Beratung und „Verfeinerung“ wurde der Entwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport überreicht. Dieser wiederum hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Entwurf beschäftigt und tut das auch weiterhin. Geplant sind im Entwurf zahlreiche tiefgreifende Änderungen für den Glücksspielmarkt. Sicherlich die relevantesten Änderungen: Online Casinos sollen mit ihren Spielautomaten legal auf dem deutschen Markt aktiv werden. Der Druck auf die stationäre Glücksspielbranche nimmt dadurch noch einmal zu.
Aus diesem Grund hat sich der Ausschuss aus dem Saarland auch für die Meinung der stationären, gewerblichen Unternehmen interessiert. In diesem Zusammenhang wurden in den vergangenen beiden Tagen Anhörungen durchgeführt. Hier geladen war auch der Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW). Dessen Vorstandssprecher Georg Stecker hatte bereits im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt, die gemeinsam mit dem Automaten-Verband-Saar e.V (AVS) ins Leben gerufen wurde. Im Rahmen der Anhörung wurde Stecker nun auch noch einmal persönlich vorstellig.
Stecker äußert sich bei Anhörung für qualitative Bewertungskriterien
Der Vorstandssprecher bewertete es dabei als positiv, dass sich die Politik erstmalig zu einer einheitlichen Regulierung durchringen konnte. Und das nicht nur mit Blick auf die Zusammenarbeit der Länder, sondern auch mit Blick auf die Glücksspielformen. Auf diesem Wege werde die „Lebenswirklichkeit“ anerkannt, so Stecker. Gleichzeitig würde man einen wichtigen Schritt unternehmen, um den Schwarzmarkt insbesondere im Internet einzuschränken. Wie erfolgreich das ganze Unterfangen ist, hängt laut Stecker „entscheidend von der Kontrolle“ ab. „Wir brauchen umgehend eine funktionierende Aufsicht, damit weder der Jugend- und Spielerschutz noch die legalen Anbieter, allen voran die Anbieter des gewerblichen Automatenspiels, Schaden nehmen“, so der Vorstandssprecher.
Speziell in Anbetracht dessen, dass die Online Casinos bald legal agieren dürfen, sei der bisherige Ansatz der Regulierung „antiquiert und unstimmig“, so Stecker. Den Menschen würde das Spiel schließlich bald überall und nahezu uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Es sei deshalb auch falsch, weiterhin auf dem quantitativen Ansatz zu beharren. Der Experte begrüßte es deshalb im Ausschuss, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag erstmalig qualitative Kriterien für die Regulierung des gewerblichen Glücksspiels vorsehen würde. Konkret erklärte Stecker, dass nur diese Kriterien dazu geeignet seien, das Spiel in reguläre Bahnen zu lenken. Belange des Jugend- und Spielerschutzes, die Spielhalle selbst, deren Betreiber und das Personal müssten allesamt im Rahmen dieser qualitativen Kriterien überprüft werden.
Mehrfachkonzessionen und unterschreiten von Mindestabständen?
Kritisch sieht Stecker hingegen das Verbot von Mehrfachkonzessionen für Betreiber und die geltenden Gebote zum Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen. Die Reduktion der legalen Angebote würde unweigerlich dazu führen, dass sich illegale Angebote wieder stärker ausbreiten würden. „Wir brauchen ein ausreichendes und attraktives legales Angebot. Nur so lässt sich der wichtige Kannalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag, die Lenkung des natürlichen menschlichen Spieltriebs in legale Bahnen, erfüllen.“ Bei der Spielhallen-Regulierung im Saarland müssten diese Aspekte unbedingt berücksichtigt werden, so Stecker. Der Experte setzt sich damit offensichtlich für die stationäre Branche ein und möchte verhindern, dass diese neben einer starken Konkurrenz auch zu strenge Regulierungsvorgaben fürchten muss.
„Machen Sie die Qualität des Angebots zum Dreh- und Angelpunkt der Regulierung“, so die eindeutige Forderung des DAW-Mannes. Die saarländische Politik sollte künftig Mehrfachkonzessionen mit Lizenzen für bis zu drei Spielhallen erteilen, gab Stecker an. Zudem erklärte der Experte, dass der Mindestabstand künftig unterschritten werden sollten dürfte. In beiden Fällen läge die Voraussetzung hierfür jedoch in der nachweislichen Erfüllung von „anspruchsvollen qualitativen Kriterien“. Ob sich die Politik im Saarland auf diese Forderungen einlässt, darf bezweifelt werden. Die Mindestabstände wurden erst in den vergangenen Jahren durch harte Verhandlungen integriert. Seit dem wehren sich unzählige Betreiber von Spielstätten gegen die Zwangsschließungen. Und das mit großem Erfolg. Bundesweit haben zahlreiche Betreiber vor Gerichten Recht bekommen oder profitieren von einem Bestandsschutz. Trotz alledem ist die Politik bislang vor allem daran interessiert, die Angebote in den Städten zu reduzieren.