Drohender Brexit: Auch MGA legt Richtlinien vor

    Auch wenn die Rahmenbedingungen für einen Brexit selbst in Großbritannien noch immer nicht richtig geklärt werden konnten, steigt die Gefahr für einen sogenannten No Deal Brexit. Also einen Austritt der Briten ohne klärendes Abkommen. Nachdem in den letzten Tagen die britischen Behörden den Unternehmen deshalb bereits einige Tipps an die Hand gegeben haben, kommen weitere Richtlinien und Verhaltensregeln jetzt aus Malta von der Malta Gaming Authority.

    Lizenzen sollten an Töchter weitergereicht werden

    Erst vor wenigen Tagen haben die britischen Behörden Tipps für die Glücksspielbranche veröffentlicht, wie sich die Unternehmen im Falle eines ungeregelten Brexit verhalten sollten. Jetzt haben die Behörden Maltas nachgelegt. Auch die Malta Gaming Authority, die Glücksspielbehörde des Landes, hat jetzt Richtlinien veröffentlicht, wie sich Unternehmen im Falle des ungeregelten Brexit verhalten sollten – bzw. müssen. Betroffen sind britische Unternehmen, die bisher über einen Sitz in Großbritannien und damit einen Sitz innerhalb der EU verfügten. Dieser war Grundlage für eine Lizenz aus Malta. Genau gleiche wird auch weiterhin gelten – und da wird es bei einem Austritt Großbritanniens haarig.

    Dann wären die Briten logischerweise nicht mehr in der EU, die Lizenzen würden laut MGA somit ihre Gültigkeit verlieren. Konkret sieht die Lizenzbedingung an dieser Stelle vor, dass ein Lizenzinhaber der maltesischen Lizenz eine in der Europäischen Union niedergelassene Person oder Wirtschaftseinheit sein muss. Der Tipp der Behörde deshalb: Die Lizenz sollte an ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft weitergereicht werden, die einen Sitz innerhalb der EU gewährleisten kann.

    Übertrag der Lizenzen mit Ein-Jahres-Zeitfenster

    Speziell für die Umsetzung dieses Übertrags der Lizenzen richtet die maltesische Behörde eine Übergangsfrist von zwölf Monaten ein. Das bedeutet konkret, dass die Unternehmen bis Ende Oktober 2020 Zeit haben, ihre Lizenz auf eine Tochter oder ein anderes Unternehmen zu übertragen. Wichtig aus Sicht der Behörden Maltas ist zudem für die Unternehmen, dass sich die Regeln ausschließlich auf Malta beziehen. Aus diesem Grund erklärte die MGA, dass sich die Konzerne auch damit beschäftigen sollten, welche Richtlinien in den restlichen europäischen Ländern gelten würden. Dennoch gab die Behörde auch bekannt, dass man weiterhin alle Zahlungsdienstleister, Zertifikate und ähnliches akzeptieren werde, die zuvor von den britischen Behörden ausgestellt wurden. Der wichtigste Punkt für die Unternehmen ist und bleibt also tatsächlich der Übertrag der Glücksspiel-Lizenz auf ein europäisches Unternehmen bzw. eine europäische Tochter.

    Nachdem bereits die britischen Behörden in den letzten Tagen Tipps veröffentlichten, dürften die Informationen aus Malta für die Konzerne noch einmal zusätzlich interessant sein. Bezogen haben sich die Angaben der britischen Behörden nämlich nicht auf Gibraltar oder eben Malta. Und das, obwohl zahlreiche Unternehmen mit Sitz in Großbritannien genau hier wichtige Niederlassungen haben.

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