Auf dem deutschen Glücksspielmarkt hat sich wieder einmal eine Menge getan. Das verwundert nicht, denn nach und nach kommen alle Glücksspielunternehmen aus der Corona-Zwangspause heraus. Das bringt gute Nachrichten für alle Casino-Fans aus Bayern. Nachdem dort an den Automaten in den Spielbanken schon länger wieder gespielt werden darf, wird nun auch das Große Spiel an den Tischen wieder gestattet. Abseits der Corona-Folgen sorgt vor allem das Bundesland Saarland für Aufsehen. Hier hat die Landesmedienanstalt (LMS) zwei Untersagungsverfügungen gegen Glücksspielunternehmen mit Lizenz aus Schleswig-Holstein unterlassen. Die beiden Konzerne dürfen fortan im Saarland nicht mehr für das eigene Angebot werben.
Bayern: Großes Spiel in Spielbanken ab 15. Juni
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Bereits seit einiger Zeit können die Spieler in den Spielbanken im Freistaat Bayern wieder ihre Einsätze an den Spielautomaten platzieren. Ab dem 15. Juni wird nun auch das sogenannte Große Spiel, wie zum Beispiel Roulette oder Black Jack, wieder an den Spieltischen zugelassen. In einer Mitteilung der Spielbanken heißt es hierzu: „Die Sicherheit unserer Gäste sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Daher wurde in den vergangenen Wochen ein umfassendes Hygienekonzept für das Spiel am Roulette- und Black-Jack-Tisch erarbeitet. Dieses wurde in den einzelnen Spielbank-Standorten mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt.“ Ähnlich wie zuvor für die Wiedereröffnung des Automaten-Bereichs mussten die Spielbanken also erst ein Hygienekonzept für die erweiterte Öffnung auf die Beine stellen.
Dieses umfasst mehrere Punkte, die zum Teil aber schon vom Automatenspiel bekannt sind. So weisen die Spielbanken darauf hin, dass eine Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter besteht. Zusätzlich dazu sieht das Hygienekonzept eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Jetons und Chips vor. In einigen Spielbanken müssen sich die Spieler zudem auf veränderte Öffnungszeiten für das Große Spiel einstellen. Aus diesem Grund können die konkreten Öffnungszeiten jederzeit online eingesehen werden.
Plexiglas-Scheiben an den Spieltischen
Bevor ein Gast eine bayerische Spielbank betritt bzw. am Spiel teilnehmen möchte, muss er sich die Hände desinfizieren. Genau das Gleiche gilt für die Mitarbeiter an den Spieltischen, wie etwa die Dealer. Helfen soll laut Hygienekonzept zudem eine Plexiglas-Vorrichtung gegen die Verbreitung möglicher Viren. Die Vorrichtung für den Schutz der Gäste soll die Gäste untereinander schützen, gleichzeitig aber auch die Mitarbeiter der Etablissements. Gewinne werden an die Spieler daher auch an der Kasse künftig durch eine Plexiglas-Vorrichtung ausgezahlt. Ergänzend dazu stellen die Spielbanken am Ein- und Ausgang sowie in der Nähe der Spieltische Desinfektionsspender zum Desinfizieren der Hände auf.
Den wohl größten Unterschied werden die Spieler allerdings erst an den Spieltischen spüren. Französisches Roulette wird in den Spielbanken vorübergehend nicht angeboten. Stattdessen ist neben Black Jack ausschließlich American Roulette verfügbar. Trotz dieses noch eingeschränkten Betriebs ist die Wiederaufnahme des Großen Spiels eine gute Nachricht. Nicht zuletzt auch für den Freistaat Bayern, der die neun Spielbanken in Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen, Lindau, Bad Kissingen, Bad Füssing, Bad Reichenhall, Bad Kötzting und Bad Steben betreibt. Alle Spielbanken zusammen beschäftigen rund 710 Mitarbeiter, zudem sind die Spielbanken eine massive Hilfe für den Haushalt. Seit dem Jahr 2000 wurden rund 836 Millionen Euro als Spielbankabgabe an das Bundesland abgeführt. Gut 250 Millionen Euro davon sind den einzelnen Standortkommunen zugeflossen.
Werbeverbot im Saarland für Casinos aus Schleswig-Holstein
Während das Glücksspiel in Bayern von positiven Entwicklungen dominiert wird, geht es im Saarland derzeit etwas aufgeregter zu. Hier hat die Landesmedienanstalt (LMS) jüngst zwei Untersagungsverfügungen gegen zwei Glücksspielunternehmen mit einer Lizenz aus dem Bundesland Schleswig-Holstein beschlossen. Damit ist die LMS die erste Glücksspielaufsichtsbehörde in Deutschland, die auf Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertrags die Werbung für Glücksspiel im eigenen Bundesland verbietet. Die Unternehmen dürfen im Saarland nicht für nicht erlaubnisfähiges, öffentliches Glücksspiel werben, so die LMS. Bereits seit einiger Zeit wird die Rolle Schleswig-Holsteins im Saarland als kritisch angesehen.
Das nördlichste Bundesland hatte bei der Vergabe der Casino-Lizenzen zugesichert, die Werbung für die Angebote begrenzen zu wollen. Insbesondere sollte hier auf die Verhältnismäßigkeit der bundesweit empfangbaren Werbung geachtet werden. Wie es von der LMS heißt, sei von diesen Maßnahmen allerdings in der Praxis nichts zu spüren. Die Casino-Unternehmen seien auf privaten TV-Sendern deutlich zu häufig zu sehen. Vor allem zu den Tageszeiten, in denen auch Kinder und Jugendliche die Werbung verfolgen könnten. Ruth Meyer, die Direktorin der LMS, gab an: „Die Landesmedienanstalt Saarland hat sich daher entschlossen Schritte zu ergreifen, damit über schleswig-holsteinische Alleingänge unter der Geltung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages nicht das Ziel der Glücksspielsuchtbekämpfung gerade auch in Corona-Zeiten massiv gefährdet wird.“ Ein übler Seitenhieb in Richtung Norden. Unklar ist allerdings, ob die Maßnahmen im Saarland das Bundesland Schleswig-Holstein wirklich beeindrucken werden. Das Bundesland selbst hat keine Nachteile zu befürchten. Es ist daher auch unklar, ob sich an der Häufigkeit und Intensität der bundesweiten Glücksspielwerbung schnell etwas ändern wird. Bislang steht das Saarland mit einer derartigen Unterlassungsverfügung auch ganz allein dar. In allen anderen Bundesländern sind die Werbungen weiter frei empfangbar.