Glücksspielanbieter müssen Umlaufbeschluss beachten

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    Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der ab Juli 2021 in Kraft tritt, regelt die Vorschriften, die zum Erhalt einer Lizenz führen. Über diese Regeln soll sich bereits jeder Online Glücksspieler informiert haben. Denn die Einhaltung dieser Regeln wird nicht erst ab nächstem Jahr erwartet, sondern bereits jetzt.

    Umlaufbeschluss: Ab 15. Oktober 2020 müssen die Regeln eingehalten werden

    Obwohl der neue Glücksspielstaatsvertrag erst ab Mitte nächsten Jahres gilt, müssen die Online Anbieter von Glücksspielen bereits jetzt die Voraussetzungen erfüllen. Stichtag hierfür war der 15.10.2020. Laut Umlaufbeschluss werden alle Online Casinos als unzuverlässig eingestuft, wenn sie die Voraussetzungen jetzt noch nicht erfüllen. Eine derartige Einstufung führt dazu, dass im nächsten Jahr keine Lizenz vergeben wird.

    Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Frühere Verstöße, die zu einer Unzuverlässigkeit geführt hätten, dürfen nicht gewertet werden. Unzuverlässig ist definitiv nur der Anbieter, der die im neuen Glücksspielstaatsvertrag genannten Änderungen und Regeln nicht einhält. Das bedeutet im Detail: jeder Anbieter muss Casino Spiele von Spielautomaten trennen. Die meisten Tischspiele – somit die beliebtesten Casinospiele – dürfen für deutsche Spieler nicht angeboten werden. Dies führt dazu, dass alle Glücksspielanbieter, die im nächsten Jahr eine Lizenz erhalten möchten, ihre Seite komplett überarbeiten müssen. Einige der Anbieter haben bereits zwei Seiten erstellt und bieten in Deutschland nur noch Spielautomaten an.

    Online Poker ist erlaubt – weitere Einschränkungen gelten

    Allerdings läuft es nicht so ab, dass Spielautomaten uneingeschränkt angeboten werden dürfen. So gilt das bereits bekannte Einsatzlimit von 1000 Euro. Weniger bekannt dürfte der Panikknopf sein, mit dem sich ein Spieler für 24 Stunden sperren kann. Jede Runde bei einem virtuellen Automaten muss fünf Sekunden dauern und die Runde darf nicht mehr als einen Euro kosten.

    Ebenso untersagt ist das parallele Spielen, das heißt: Es darf nicht an zwei oder gar mehr Slots gleichzeitig gespielt werden. Und wer mindestens eine Stunde durchgehend spielt, muss sich einem Realitätscheck unterziehen. Hiermit soll wohl verhindert werden, dass automatische Spiele angeboten werden. Denn auch diese sind nun verboten und jede neue Runde muss manuell vom Spieler bestätigt werden.

    All diese Regelungen beziehen sich selbstredend auch auf Online-Poker, das angeboten werden darf. Gänzlich verboten sind Roulette, Black-Jack und weitere beliebte Tischspiele.

    Online Anbieter müssen mit Kontrollen rechnen

    Ein Umlaufbeschluss hätte keinen Sinn, wenn dieser nicht kontrolliert werden würde. Genau dies wurde nun auch veröffentlicht: Im Fokus stehen die Online Casinos, die sich bereits in der Vergangenheit gegen bestimmte Vorschriften und Regulierungen hinweg gesetzt haben. Ebenso werden diejenigen kontrolliert, bei denen befürchtet wird, dass sie sich in Zukunft nicht an die Regeln halten.

    Interessanterweise führt das Einhalten der neuen Regeln nicht zu 100 Prozent zu einer Lizenz. Diese Information wurde ausdrücklich in den Umlaufbeschluss aufgenommen. Es scheint lediglich so zu sein, dass sich die Chancen erhöhen, eine Lizenz zu erhalten, wenn die Regeln jetzt bereits umgesetzt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, im nächsten Jahr eine Lizenz zu erhalten.

    Allerdings kann der Umlaufbeschluss dazu führen, dass Glücksspielanbieter eine Lizenz verlieren, sofern sie bereits solch eine für das Anbieten in Deutschland besitzen. Diese Anbieter könnten darauf vertrauen, dass während der Übergangsphase das Durchführen von Glücksspielen geduldet wird. So lautete zumindest die offizielle Meldung. Aus dieser Sicht erschien der Umlaufbeschluss mehr als kurzfristig. Zur Umsetzung der neuen Regelungen, die eigentlich erst ab Juli 2021 gültig sind, blieben den Anbieter nur knapp drei Wochen. Wer entweder zu spät vom Umlaufbeschluss erfuhr oder sein Angebot nicht schnell genug ändern konnte, könnte nun das nachsehen haben.

    Für Europäische Anbieter könnte Umlaufbeschluss nicht gelten

    Nach wie vor ist fraglich, wie diejenigen Anbieter reagieren müssen, die eine Lizenz aus einem europäischen Ausland besitzen. Im Grunde haben diese das Recht, Casinospiele in Deutschland anzubieten: Das Europäische Recht sieht in der Begrenzung der Angebote einen Verstoß gegen den Wettbewerb. Exakt aus diesem Grund konnten die deutschen Bundesländer bislang nichts gegen die Online Casinos unternehmen.

    Somit ist nach wie vor ungeklärt, ob Online Casinos mit einer Lizenz aus beispielsweise Malta überhaupt den Umlaufbeschluss beachten müssen. Selbstverständlich hängt die Antwort maßgeblich damit zusammen, ob der Anbieter im nächsten Jahr eine deutsche Lizenz erhalten möchte.

    Für Liebhaber von Roulette, Baccarat und weiteren Tischspielen bleiben die nächsten Monate jedenfalls spannend. Womöglich löst sich die Aufregung in Luft auf, wenn der Glücksspielstaatsvertrag noch geändert wird oder gar nicht in Kraft tritt.

    Hallo, ich bin Maximilian und seit der Gründung von gameoasis.de mit an Bord. Ich bin für Reviews, Ratgeber und die News verantwortlich. Zudem bin ich selbst gern in Online Casinos unterwegs und interessiere mich auch für Sportwetten. Ich wünsche Dir viel Spaß bei uns!