Niedersachsen: Spielen am Automaten wieder ohne Maske erlaubt

    Gute Nachrichten für die Spieler in Niedersachsen. Nachdem die Spielhallen bereits vor einigen Wochen wieder unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen öffnen durften, folgt nun der nächste Schritt zurück zur Normalität. Heute wurde eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus durch das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erlassen. Dieses hebt die bisher geltende Maskenpflicht an den Spielautomaten ab dem 8. Juni auf.

    Neue Verordnung in Niedersachsen tritt in Kraft

    An den Spielautomaten in Niedersachsen kehrt langsam wieder Normalität ein. Das Bundesland war eines der ersten in Deutschland, welches das Glücksspiel an den Automaten bzw. in den Spielhallen wieder zugelassen hat. Und damit nicht genug. In den kommenden Tagen können sich die Spieler auf weitere Erleichterungen einstellen. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat heute eine neue Verordnung erlassen. Die Verordnung für infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus wird ab dem 8. Juni in Kraft treten. Unverändert ist hierin der einzuhaltende Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen.

    Konkret heißt es in der Verordnung: „Der Betrieb einer Spielhalle ist zulässig, wenn die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielhalle sicherstellt, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Spielhalle sowie beim Aufenthalt in der Spielhalle einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, einhält.“. Ebenfalls unverändert ist die Tatsache, dass nur eine begrenzte Anzahl von Spielgästen gleichzeitig in die Spielhalle gelassen werden darf.

    Maskenpflicht am Spielautomaten wird aufgehoben

    Betreiber müssen darüber hinaus sicherstellen, dass Hygienemaßnahmen getroffen werden, „die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus Sars-CoV-2 zu vermindern“. Hierzu gehören unter anderem die Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zur Spielhalle und der Vermeidung von Warteschlangen. Integriert wurde allerdings auch ein ganz neuer Passus. Dieser lautet: „Die Betreiberin oder der Betreiber hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher während des gesamten Aufenthalts in der Spielhalle, ausgenommen während des Spiels an den Spielautomaten, eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.“ An die Maskenpflicht sind die Spieler damit fortan nur noch beim Betreten und dem Aufenthalt der Spielhalle gebunden. An den Automaten kann wieder ohne Mundschutz gespielt werden. Ausgenommen sind von der Verordnung die Angestellten. Diese müssen auch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, um eine Übertragung möglicher Viren zu verhindern.

    Professor Florian Heinze, der als Justiziar des Automatenverbands Niedersachsen tätig ist, erklärt gegenüber dem Magazin „gamesundbusiness“: „Ab dem 8. Juni besteht also keine Maskenpflicht mehr beim Spielen am Geldspielgerät. Die Maske muss von Spielgästen jedoch weiterhin während des gesamten übrigen Aufenthalts in der Spielhalle (also beim Betreten und Verlassen und auf allen anderen Wegen) getragen werden.“ Heinze erklärt weiter, dass die bisherige Passage, welche die Angestellten dauerhaft an die Maskenpflicht bindet, bislang noch nicht so in der Verordnung zu finden war. Neu sei zudem die Tatsache, dass nun wieder der Verzehr von Speisen und Getränken an den Automaten möglich ist.

    Rauchen gemeinsam mit Speisen nicht möglich

    Unverändert ist auch in der Neuverordnung laut dem Rechtsexperten der Umgang mit Speisen und Getränken in den Spielbetrieben. „Wenn Sie das Rauchen in Ihrer Spielhalle gestatten wollen, dürfen Sie nur ein gelegentliches Begrüßungsgetränk abgeben. Sobald Sie ein systematisches gastronomisches Angebot vorhalten, erhält Ihre Spielhalle den Charakter einer gastronomischen Einrichtung, so dass das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz Anwendung findet“, so Heinze. Für die Spieler sind die Änderungen der Verordnung eine hervorragende Mitteilung. Nachdem die Spielstätten seit März geschlossen waren, durften diese in verschiedenen Bundesländern erst vor wenigen Wochen bzw. Tagen wieder öffnen. Ob auch andere Bundesländer dem Beispiel aus Niedersachsen folgen werden, bleibt allerdings erst einmal abzuwarten.

    Die Branche dürfte auf eine schnelle Reform auch in den anderen Bundesländern hoffen. Immerhin ist durch die Corona-Krise eine enorme Schieflage entstanden, die massive finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen hat. Zahlreiche Betriebe mussten ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken, selbst der Branchen-Riese der Gauselmann Gruppe war hiervon betroffen. Nach und nach wurden die Beschränkungen in den Bundesländern dann jedoch gelockert. Die Gauselmann Gruppe wird aktuell zudem mit der Übernahme der WestSpiel Casinos in Verbindung gebracht. Nordrhein-Westfalen hatte jüngst erst erklärt, die Spielbanken in private Hände geben zu wollen. Nachdem zunächst kein Interesse der Gauselmann Gruppe vernehmbar war, scheint sich dies mittlerweile geändert zu haben.

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